Betreuungsleistung

Wenn die Eltern oder Großeltern älter werden und nicht mehr alleine zurechtkommen, dann stellt sich für viele Angehörige die Frage, wie sie Hilfe und Unterstützung in der häuslichen Pflege organisieren können. Pflegebedürftige Menschen wollen zumeist in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Der Umzug ins Alten- oder Pflegeheim ist häufig mit großen emotionalen Barrieren für alle Familienangehörige verbunden und deswegen nicht gewünscht.

Deswegen entscheiden sich in Deutschland immer mehr Familien für die häusliche Pflege und Betreuung durch Pflegekräfte aus dem meist osteuropäischen Ausland. Oft haben ältere Menschen tatsächlich Pflegebedarf, weil sie sich z. B. nicht mehr alleine waschen, anziehen oder zur Toilette gehen können. Oder weil sie sich nicht mehr alleine versorgen können und jemanden brauchen, der für sie einkauft und die Mahlzeiten zubereitet. Um Menschen in dieser Lage helfen zu können, leisten unsere Pflegepersonen die sog. Grundpflege meist in Verbindung mit haushälterischer Tätigkeit. In Deutschland können diese grundpflegerischen Leistungen in der häuslichen Pflege von Familienangehörigen und Verwandten, aber auch von Dritten, wie z.B. Freunden, Nachbarn, Pflegehilfskräften und Hauswirtschaftskräften verrichtet werden. Für die Grundpflege braucht man daher keine examinierte Pflegekraft, also keine ausgebildete Altenpflegerin. In schweren Fällen (z.B. Pflegegrad 5) können wir jedoch auch diese anbieten.

Denn: Zwischen „Grundpflege“ und „Behandlungspflege“ besteht ein Unterschied. Benötigt ein Pflegedürftiger zu Hause die sog. „medizinische Behandlungspflege“, muss diese zwingend von einer examinierten Pflegekraft durchgeführt werden. Zu diesen Tätigkeiten zählt z. B. Blutdruckmessen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Medikamente reichen, korrektes Lagern usw. Auch wenn eine Betreuungskraft aus dem osteuropäischen Ausland Ihre Eltern oder Großeltern versorgt, kann es deshalb zusätzlich erforderlich sein, für die Behandlungspflege einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen, selbst wenn der nur 2 x 10 Min/Tag erscheint. Auch hierfür stehen Ihnen zusätzlich zum „Pflegegeld“ weitere Mittel seitens der Pflegekasse zu. Hierüber können wir Sie gerne ausführlich informieren.

Gesetzliche Grundlagen für Pflegekräfte aus osteuropäischen EU-Staaten

Neben deutschen Pflegerinnen und Pflegern arbeiten in Deutschland auch Frauen (und Männer) aus anderen osteuropäischen Ländern, wie z. B. aus Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Tschechien oder Ungarn. Dieses ist auch dringend notwendig, weil der Bedarf und die Nachfrage nach Personal in der häuslichen Pflege viel größer ist, als die hierzulande zur Verfügung stehenden Kräfte. Die gesetzlichen Voraussetzungen basieren auf folgendem Sachverhalt:

Für Mitgliedstaaten, die 2004 neu in die EU eintraten, wurden die Regelungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit erst ab Mai 2011 gültig. Die Anbieter aus den späten osteuropäischen Beitrittsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn trafen hier also auf einen Markt, der bedingt durch die demographische Entwicklung einerseits, aber auch durch die mangelhafte politische Weitsicht andererseits ein riesiges Defizit an Pflegekräften ausweist. Mit anderen Worten: es fehlt überall an Pflegepersonen und zwar sowohl in der Grundpflege, als auch in der Behandlungspflege, sowohl in der häuslichen Pflege, als auch in den Pflegeheimen.

Vorteile einer Betreuung durch osteuropäische Pflegekräfte

Die meisten Familien In Deutschland engagieren für ihre pflegebedürftigen Eltern oder Großeltern Betreuungskräfte aus osteuropäischen Ländern vorwiegend aus folgenden Gründen:

1. die Angehörigen können zu Hause bleiben, wir sprechen dann von der sog. häuslichen Pflege

Obwohl sie sich nicht mehr ausreichend allein versorgen können, möchten die pflegebedürftigen Familienmitglieder auf keinen Fall ihr gewohntes Zuhause aufgeben und in einem Pflegeheim leben. Irgendwann jedoch ist der Punkt erreicht, wo die Familien den angemessenen Versorgungs- und Pflegeaufwand zu Hause nicht mehr gewährleisten können. Eine Rundum-Versorgung durch deutsche Haushaltshilfen und Betreuerinnen ist aus finanziellen Gründen für viele Familien nicht darstellbar. Neben der Versorgung des Haushalts und der Unterstützung bei der Grundpflege wünschen sich die Angehörigen vor allem bei alleinlebenden älteren Pflegebedürftigen, dass auch nachts jemand für sie da ist, der aufpasst, dass nichts passiert und tagsüber jemand für Unterhaltung, Beschäftigung und Anregung sorgt (24-Stunden-Betreuung).

2. aus finanziellen Gründen

Einen derartigen, umfassenden Service in Haushalt, Pflege und Betreuung zu leisten und das zu einem angemessenen Preis ist also das, was in den meisten Fällen gewünscht wird. Tatsächlich sind  erfahrungsgemäß dazu eher Helfer und Helferinnen aus osteuropäischen Ländern bereit, denn sie begegnen älteren Menschen mit besonderer Empathie und empfinden große Verantwortung für deren Wohlergehen.

Man sollte bedenken: Wer eine osteuropäische Pflegekraft beschäftigt, lebt mit ihr in derselben Wohnung und teilt mit ihr seine Privatsphäre. Man sollte sich deshalb gut überlegen, inwieweit man dazu tatsächlich bereit ist. Sie müssen sich außerdem verstehen, sowohl sprachlich, als auch menschlich. (Die „Chemie“ muss also stimmen)

Grundregel: je besser die Deutschkenntnisse einer ausländischen Betreuungskraft sind, desto schneller und einfacher kann sich eine freundliche, wertschätzende Beziehung entwickeln, auch wenn’s ein paar Euros mehr kostet. Auch das Alter kann mitentscheidend sein: Mit einer Frau zwischen 50 und 60 teilt man als älterer Mensch vermutlich mehr Interessen und Lebenserfahrung, als mit einer jüngeren Frau von 20 bis 30.

Es erleichtert Ihre Entscheidung, wenn Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen vor der Beschäftigung einer Pflegekraft besprechen, worauf es Ihnen innerfamiliär besonders ankommt.

Hierbei hilft Ihnen schon unser Fragebogen, der einerseits die Anamnese der zu betreuenden Person abfragt, andererseits auch die Anforderungen an ihr neues „Familienmitglied auf Zeit“ (Pflegekraft) definiert.

Diesen gemeinsam in der Familie auszufüllen, kann schon viele Fragen beantworten.

Beide (Gastfamilie + Pflegekraft) müssen kompromissfähig sein.

Erfahrungsgemäß gilt: von 5 wichtigen Kriterien sollten 4 passen.

-Erledigung Grundpflege

-Empathie (also persönliche Beziehung)

-kochen und Essenszubereitung

-Reinigung der Wohnung

-Deutschkenntnisse

googleb12806066d675e26.html