Zuschüsse
Sie erhalten auf Antrag folgende Leistungen und Zuschüsse:
(1) Pflegegeld
Ab dem 1. Januar 2025 wird das Pflegegeld um 4,5 % erhöht. Die neuen Beträge sind je nach Pflegegrad für:
- PG 1 = € 0,-
- PG2 = € 347,-
- PG3 = € 599 ,-
- PG4 = € 800 ,-
- PG5 = € 990 ,-
(2) Erstattung Verhinderungspflege
- Ca. € 140,- mtl. = € 1685,- jährlich.
- Weitergehende Informationen über diese Pflegeleistung erhalten Sie von uns im Rahmen einer ausführlichen Beratung.
(3) Pflegesachleistung
Hilfe durch Pflegedienst:
- PG 1 = € 0,-
- PG 2 = € 796,-
- PG 3 = € 1.479,-
- PG 4 = € 1.859,-
- PG 5 = € 2.299,-
(4) Kurzzeitpflege
Gilt bis zu 56 Kalendertagen, der jährliche Zuschuss beträgt bis zu 1612,- Euro.
(5) Mögliche Steuervorteile
- Bis zu € 333,- mtl. (die genaue Höhe ist stets abhängig von den Eigenschaften des jeweiligen Falls).
- Wir sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.

